KFZ-Versicherungen

Die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH unterstützt seit ihrer Gründung im Jahre 2010 Privatkunden bundesweit in allen Fragen rund um das Thema KFZ-Versicherungen.

KFZ-Versicherungen

 

 

 

 

 

 

 

Wesen der KFZ-Versicherungen

Grundsätzlich wird zwischen der Kfz-Haftpflicht, als Pflichtversicherung für die  Schäden bei Dritten, und die  Kaskoversicherung, freiwillig für den eigenen Schaden am Fahrzeug unterschieden.

KFZ-Haftpflicht für Schäden bei Dritten

Die KFZ-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie bei einem Autounfall Personen- oder Sachschäden verursachen und der Geschädigte nun Schadensersatzansprüche geltend macht. Insofern schützt die Pflicht zur KFZ-Haftpflichtversicherung nicht nur die Opfer eines Unfalls auch den Verursacher bewahrt eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem finanziellen Ruin.

Versicherungsschutz Standard

Folgekosten aller Schäden beim Unfallgegner sofern Sie den Unfall verursacht haben, darunter fallen

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden
    • Rechtsschutz bei ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen Dritter

Deckungssummen

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Höhe der Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben: 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis 7,5 Millionen Euro bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Kaskoversicherung für eigene Schäden

Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dabei wird noch mal zwischen Voll- und Teilkasko unterschieden. Die Teilkasko übernimmt Schäden am Wagen, die durch Fremdeinwirkungen verursacht wurden. Die Vollkasko beinhaltet die Teilkasko, springt aber zusätzlich dazu auch im Falle von selbstverschuldeten Schäden am eigenen Wagen ein. Ob sich eine Vollkasko oder Teilkasko anbietet, hängt oftmals vom Alter und dem Zustand des Wagens ab.

Vollkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung

alle selbstverschuldeten Schäden außer bei grober Fahrlässigkeit

Brand und Explosion


  •  

Fahrerflucht des Unfallgegners


  •  

unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung


  •  

Fehlende Haftbarkeit des Schadensverursachers
(z.B. bei Kindern)


  •  

Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss bzw. Schmorschäden (zum Teil auch Maderschäden)

Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers

Diebstahl


  •  

mut- und böswillige Beschädigung durch unbekannte Dritte
(z.b. Zerkratzen des Lacks)

Glasbruch

Alle Leistungen der Teilkaskoversicherung

Haarwildschäden

Deckungssummen

Bei der Kaskoversicherung richtet sich die Deckungssumme nach dem Restwert des Fahrzeugs. Für Neuwagen übernehmen die Versicherer den Listenpreis für das Neufahrzeug, ansonsten ersetzt die Versicherung im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre bestehende Versicherung überprüfen und Ihnen die bestmöglichen Alternativen vorstellen können. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch die Online Beratung unter KFZ-Versicherungen oder Motorrad-Versicherungen mit entsprechenden Vergleichsrechnern zu nutzen.

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